Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Übernahme von Bankschulden des Gesellschafters und gleichzeitiger Einbuchung einer Ersatzforderung; verdeckte Gewinnausschüttung bei fehlendem angemessenen Entgelt für Übernahme des Haftungsrisikos
Leitsatz
1. Die Übernahme von Bankschulden und Zinsverpflichtungen ihres Hauptgesellschafters durch eine GmbH stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die GmbH gleichzeitig werthaltige, gleich hohe Ersatzforderungen gegen den Hauptgesellschafter aktiviert.
2. Erhält die GmbH für die Übernahme des Haftungsrisikos kein angemessenes Entgelt, so kann insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung (verhinderte Vermögensmehrung) vorliegen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 846 YAAAA-94255
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