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BSG 13.03.2023 B 12 R 4/21 R, NWB 45/2023 S. 3061

SV-Status | Beurteilung der Rechtsmacht des Gesellschafter-Geschäftsführers

Ab dem  ist für die Beurteilung der Rechtsmacht eines Gesellschafter-Geschäftsführers grds. nur noch die beim Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste für die relative Gesellschafterstellung maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob inzwischen eine Anteilsübertragung nach § 16 Abs 1 GmbHG a. F. ordnungsgemäß angemeldet worden ist.

Anmerkung:

Im streitgegenständlichen Zeitraum war allein die Gesellschafterliste v.  in das Handelsregister aufgenommen, die für den Gesellschafter-Geschäftsführer eine Beteiligung von nur 49 % ausweist. Tatsächlich verkaufte mit notarieller Urkunde v.  ein dritter Gesellschafter seinen zukünftigen Geschäftsanteil von 500 DM an den Gesellschafter-Geschäftsführer, wobei die Abtretung mit der Eintragung der GmbH im Handelsregister () wi...

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