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SV-Status | Beurteilung der Rechtsmacht des Gesellschafter-Geschäftsführers
Ab dem ist für die Beurteilung der Rechtsmacht eines Gesellschafter-Geschäftsführers grds. nur noch die beim Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste für die relative Gesellschafterstellung maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob inzwischen eine Anteilsübertragung nach § 16 Abs 1 GmbHG a. F. ordnungsgemäß angemeldet worden ist.
Im streitgegenständlichen Zeitraum war allein die Gesellschafterliste v. in das Handelsregister aufgenommen, die für den Gesellschafter-Geschäftsführer eine Beteiligung von nur 49 % ausweist. Tatsächlich verkaufte mit notarieller Urkunde v. ein dritter Gesellschafter seinen zukünftigen Geschäftsanteil von 500 DM an den Gesellschafter-Geschäftsführer, wobei die Abtretung mit der Eintragung der GmbH im Handelsregister () wi...