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BFH Urteil v. - III B 547/90 BStBl 1992 II S. 842

Gesetze: FGO §§ 74, 115 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1

1. Grundsätzliche Bedeutung verfassungsrechtlicher Zweifel am Grundfreibetrag bedarf der Darlegung in der Nichtzulassungsbeschwerde 2. Voraussetzung für die Geltendmachung von Verfahrensfehlern durch Nichtbeachtung einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm

Leitsatz

1. Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde wirft bei der derzeitigen Gesetzeslage die bloße Behauptung des Beschwerdeführers, der im Einkommensteuertarif berücksichtigte Grundfreibetrag sei verfassungsrechtlich zu niedrig, keine so offenkundige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf, daß von der näheren Darlegung dieser grundsätzlichen Bedeutung abgesehen werden könnte.

2. Die bloße Darlegung, das FG habe eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm und eine deshalb erforderliche gesetzliche Neuregelung nicht beachtet, reicht für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers nicht aus. Wenn die Beteiligten im Klageverfahren nicht selbst auf die Entscheidung des BVerfG hingewiesen haben und die betreffende Rechtsnorm während des Klageverfahrens selbst zu keiner Zeit im Streit war, ist eine substantiierte Darlegung erforderlich, warum sich dem FG die Beachtung der Entscheidung des BVerfG aufdrängen mußte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 842
BFH/NV 1992 S. 61 Nr. 9
EAAAA-94253

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BFH, Urteil v. 27.03.1992 - III B 547/90

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