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BFH 10.08.2023 VI R 11/21, Kommentierte Nachricht BBK 22/2023 S. 989

Steuerrecht | Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Der für die Steuerfreiheit nach § 3b EStG maßgebliche Grundlohn ist der arbeitsvertraglich zustehende Arbeitslohn, ohne dass es auf den tatsächlichen Zufluss ankommt.

Wird also ein Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitslohns im Rahmen einer Entgeltumwandlung als Beitrag an eine Unterstützungskasse für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers entrichtet, gehört auch dieser Beitrag zum Grundlohn, denn er ist Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts. Es ist daher unbeachtlich, dass der Beitrag zur Unterstützungskasse noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn führt, weil der Arbeitnehmer keinen eigenen Leistungsanspruch gegenüber der Unterstützungskasse erlangt.

[i]Wortlaut und Sinn sprechen für den vereinbarten ArbeitslohnDer BFH leitet sein Ergebnis zum einen aus dem Wortlaut des § 3b Abs. 1 EStG ab, wonach der Grundlohn der laufende Arbeitslohn ist, der de...

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