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BFH 17.08.2023 V R 12/22, Kommentierte Nachricht BBK 22/2023 S. 988

Umsatzsteuer | Vereinnahmung eines Entgelts auf dem Bankkonto

Ein Unternehmer vereinnahmt ein Entgelt, das auf sein Bankkonto überwiesen wird, im Rahmen der Ist-Versteuerung erst im Zeitpunkt der Gutschrift, auch wenn die Wertstellung zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird.

Die Vereinnahmung i. S. von § 20 Satz 1 i. V. mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG setzt voraus, dass der Unternehmer über das Entgelt wirtschaftlich verfügen kann. Dies ist der Zeitpunkt der Gutschrift.

Die (vorherige) Wertstellung ändert daran nichts. Denn sie gibt nur den Zeitpunkt an, zu dem der gebuchte Betrag zinswirksam wird. Der Unternehmer als Kontoinhaber kann aber gleichwohl erst ab dem Tag der Gutschrift über den Betrag verfügen.

[i]Bank buchte die Gutschrift am 2.1.2020 mit Wertstellung zum 31.12.2019Der Kläger versteuerte seine Umsätze nach der Ist-Versteuerung gem. § 20 UStG. Ein Umsatz i. H. von ca. 30.000 € wurde von seiner Bank am mit dem Wertstell...

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Vereinnahmung eines Entgelts auf dem Bankkonto

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