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BFH Urteil v. - X R 100/91 BStBl 1992 II S. 803

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 12 Nrn. 1 und 2EStG § 22 Nr. 1 Sätze 1 und 2

Zuwendungen aus Anlaß einer Vermögensübergabe keine dauernde Last, wenn alle Vermögenserträge mittels Nießbrauch vorbehalten werden

Leitsatz

Erwirbt jemand Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs und sagt er aus diesem Anlaß dem Übergeber Versorgungsleistungen zu, sind die Aufwendungen hierfür in der Regel nicht als dauernde Last abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 803
BFH/NV 1992 S. 67 Nr. 10
WAAAA-94234

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BFH, Urteil v. 25.03.1992 - X R 100/91

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