Gesetzgebung | Zwei Anhörungen zum Wachstumschancengesetz (hib)
Der Finanzausschuss des Bundestags wird am zwei öffentliche Anhörungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Wachstumschancengesetzes (BT-Drucks. 20/8628) durchführen.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Die erste Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll zwei Stunden dauern. Thema sind die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Unternehmensbesteuerung. Die zweite Anhörung wird um 13.30 im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses beginnen und soll auch zwei Stunden dauern. Hierbei geht es um die Maßnahmen des Gesetzentwurfs, die nicht die Unternehmensbesteuerung betreffen.
Mit dem Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Dazu soll eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt werden. Unternehmen sollen Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen erhalten. Die steuerliche Forschungsförderung soll verbessert werden. Außerdem will die Regierung das Steuersystem vereinfachen und modernisieren. Vorgesehen ist unter anderem eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Wohngebäude. Verbesserungen sind auch beim steuerlichen Verlustabzug vorgesehen. Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 Euro erhöht werden.
Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie mit unserem ReformRadar auf dem Laufenden. Dort finden Sie auch vertiefende Literatur zum Thema.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 806 (il)
Fundstelle(n):
ZAAAJ-51512