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BFH Urteil v. - XI R 57/89 BStBl 1992 II S. 798

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2EStG § 34c Abs. 4

Tarifermäßigung nach § 34c Abs. 4 EStG auch für Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 EStG

Leitsatz

Hat eine Personengesellschaft den ausschließlichen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand, unterfallen der Tarifermäßigung nach § 34c Abs. 4 EStG auch die Sondervergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 EStG, die die Gesellschafter (Mitunternehmer) dieser Personengesellschaft erhalten. Bei der mit der Sondervergütung abgegoltenen Leistung des Gesellschafters braucht es sich nicht um eine nach § 34c Abs. 4 EStG begünstigte Tätigkeit zu handeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 798
BFH/NV 1992 S. 67 Nr. 10
CAAAA-94232

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BFH, Urteil v. 11.03.1992 - XI R 57/89

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