Gesetze: BewG 1965 (vor Inkrafttreten des § 103a Satz 2 i. d. F. des Steuerreformgesetzes 1990 vom , BGBl I 1988, 1093, BStBl I 1988BewG 1965 (vor Inkrafttreten des 224) § 103 Abs. 1
Kein Abzug zukünftiger Jubiläumsaufwendungen und zukünftiger Leistungen an den Pensionssicherungsverein als Schuldposten bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
Leitsatz
Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens können zukünftige Jubiläumsaufwendungen sowie zukünftige Leistungen an den Pensionssicherungsverein nicht als Schuldposten nach § 103 BewG berücksichtigt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 792 BFH/NV 1992 S. 57 Nr. 9 LAAAA-94229
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