Die unterschiedliche Behandlung der Veräußerungsgewinne ausländischer Investmentgesellschaften in § 17 und § 18 AuslInvestmG ist mit Art. 3 GG vereinbar. § 18 Abs. 1 Satz 2 AuslInvestmG enthält nur eine Höchstgrenze für den Ansatz der AfA
Leitsatz
1. Die unterschiedliche Behandlung der Veräußerungsgewinne ausländischer Investmentgesellschaften in § 17 und § 18 AuslInvestmG ist mit Art. 3 GG vereinbar.
2. § 18 Abs. 1 Satz 2 AuslInvestmG enthält nur eine Höchstgrenze für den Ansatz der AfA. Ein niedrigerer AfA-Betrag kann, muß aber nicht angesetzt werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 786 RAAAA-94227