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Aufteilungsgebot vs. einheitliche Leistung
Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung. Gelten für zwei Leistungen bei isolierter Betrachtung unterschiedliche Steuersätze, impliziert der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung die gleiche umsatzsteuerliche Behandlung von Haupt- und Nebenleistung.
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[i]BFH, Beschluss v. 17.8.2023 - V R 7/23, NWB GAAAJ-47860 Bei dem Beschluss v. - V R 7/23 ( NWB GAAAJ-47860) handelt es sich um die Folgeentscheidung des BFH zum Urteil des ( NWB IAAAJ-39742). Hier hat der EuGH entschieden, dass die Vermietung einer in einem Stallgebäude eingebauten Putenzuchtanlage wie die Gebäudevermietung nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei ist, wenn es sich um eine Nebenleistung handelt, die Vermietung von Gebäude und Betriebsvorrichtung also eine einheitliche Leistung darstellt. Das Urteil reiht sich in bisher ergangene Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex ein und überrascht insoweit nicht. Es widerspricht aber der aktuellen Verwaltungsauffassung, wonach die Vermietung von Betriebsvorrichtungen immer steuerpflichtig ist. Daher wird die Finanzverwaltung kurzfristig auf das Urteil reagieren müssen und...