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STFAN Nr. 11 vom Seite 8

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung – Alles Wissenswerte für Steuerfachangestellte

Dipl.-Finw. Alexander Müller

Die Einkommensteuer zählt zusammen mit der Umsatzsteuer zu den größten Posten im jährlichen Steueraufkommen. Die Steuererklärung ist dabei ein zentraler Punkt. Wie die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenspiel zwischen Abgabenordnung und EStG aussehen, wird im Folgenden gezeigt.

Antrags- vs. Pflichtveranlagung

Als Veranlagungssteuer ist bei der Einkommensteuer grundsätzlich die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich. Unterschieden wird dabei zwischen einer Antragsveranlagung und einer Pflichtveranlagung. Bei der Antragsveranlagung besteht eben keine „Pflicht“ zur Abgabe. Bei Angestellten und Beamten erhält der Staat die Einkommensteuer bereits durch den Abzug der monatlichen Lohnsteuer. Eine Veranlagung kann der Arbeitnehmer dennoch beantragen, wenn er z. B. Werbungskosten ansetzen will, die den in der Lohnsteuertabelle eingearbeiteten Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

Natürliche Personen

Die Einkommensteuer lässt sich, wie auch die anderen Steuerarten, nach bestimmten Kriterien einteilen. So zählt sie als Personensteuer mit zu den Besitzsteuern. Gleichzeitig ist sie eine direkte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger dieselbe Person sind. Gleich zu Beginn legt das EStG fest, für wen die Einkommen...