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Verfahrensrecht | Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht (BFH)
Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den EuGH geltend gemacht wird (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO findet die Nichtigkeitsklage statt, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war.
Sachverhalt: In der Sache wollen die Kläger die Verfassungsmäßigkeit des Rennwett- und Lotteriegesetzes klären. Mit ihrer Nichtigkeitsklage richten sie sich gegen die Entscheidung des , mit der das Gericht § 17 Abs. 2 RennwLottG als Verfassungs- und europarechtskonform angesehen hatte ( s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 21.10.2021 mit Anmerkung Trossen). Die Kläger sind der Ansicht, der BFH habe in dem Verf...