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BPatG Urteil v. - 4 Ni 22/22 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitssache – „Außenschleifen-Leistungssteuerungsverfahren und Vorrichtung für drahtlose Kommunikationssysteme“ – mangelnde Patentfähigkeit – zur Frage der Neuheit

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 1 926 224 (Streitpatent), das – laut Streitpatentschrift unter Inanspruchnahme der spanische Priorität ES 200502057 vom 17. August 2005 – am 13. Juli 2006 angemeldet worden ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 6. Mai 2015 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent ist in Kraft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:240723U4Ni22.22EP.0

Fundstelle(n):
CAAAJ-51323

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 24.07.2023 - 4 Ni 22/22 (EP)

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