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GwG | Mitzuteilender wirtschaftlicher Berechtigter im Fall einer GmbH & Co. KG
Ein beherrschender Einfluss einer Komplementär-GmbH i. S. des § 3 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GwG) ergibt sich nicht schon aus deren Position als persönlich haftende Gesellschafterin.
Zwar erfülle eine Komplementär-GmbH die Voraussetzungen des § 290 Abs. 2 Nr. 2 HGB (den beherrschenden Einfluss eines Mutterunternehmens betreffend), wenn die KG nach dem gesetzlichen Normalstatut organisiert sei, so das Gericht. Auch der Gesetzgeber sei bei der OHG und der KG davon ausgegangen, dass bei den vertretungsberechtigten Gesellschaftern wegen ihrer starken gesellschaftsrechtlichen Stellung regelmäßig von der Ausübung der Kontrolle ausgegangen werden könne. Mit der Formulierung „regelmäßig“ werde in der Gesetzesbegründung jedoch zugleich deutlich gemacht, dass dies nicht gelten solle, wenn die starke gesellschaftsrechtliche Stellung nicht be...