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NWB Nr. 44 vom Seite 2990

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten – Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs

[i]BMF, Schreiben v. 24.10.2023, NWB JAAAJ-50969 Wegen des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt. Dazu hat das ( NWB JAAAJ-50969) den zeitlichen Anwendungsbereich der (BStBl 2022 I S. 330), v.  (BStBl 2022 I S. 923) und v.  (BStBl 2023 I S. 404) über den (vgl. BStBl 2022 I S. 1516) hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis zum durchgeführt werden.

U. a. hatte das BMF Billigkeitsregelungen zu folgenden Punkten erlassen:

  • Spendennachweis

  • Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

  • Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

  • Arbeitslohnspenden

  • Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen

  • Zuordnung entgeltlicher Hilfeleistungen zu Zweckbetrieben i. S. des § 65 AO

  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

  • Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal

  • Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung

  • Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum

  • Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG auf etwaige Schenku...

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