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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten – Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs
[i]BMF, Schreiben v. 24.10.2023, NWB JAAAJ-50969 Wegen des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt. Dazu hat das ( NWB JAAAJ-50969) den zeitlichen Anwendungsbereich der (BStBl 2022 I S. 330), v. (BStBl 2022 I S. 923) und v. (BStBl 2023 I S. 404) über den (vgl. BStBl 2022 I S. 1516) hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis zum durchgeführt werden.
U. a. hatte das BMF Billigkeitsregelungen zu folgenden Punkten erlassen:
Spendennachweis
Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften
Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Arbeitslohnspenden
Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen
Zuordnung entgeltlicher Hilfeleistungen zu Zweckbetrieben i. S. des § 65 AO
Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal
Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal
Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung
Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum
Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG auf etwaige Schenku...