Corona | Antrag auf Nachfrist für Schlussabrechnungen endet am (DStV)
Sofern im Einzelfall über diese Frist hinaus zusätzliche Zeit für
die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann
ebenfalls bis zum im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis
beantragt werden. Dazu muss bis Ende Oktober das entsprechende
Organisationsprofil im System angelegt sein.
Hintergrund: Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endet am .
Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe ist gebündelt als Paket 1 über die Plattform einzureichen. Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV muss als Paket 2 eingereicht werden. Auf Basis der eingereichten Schlussabrechnung wird anhand der tatsächlichen Umsatzeinbrüche und der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten im jeweiligen Förderzeitraum die endgültige Höhe der Hilfe berechnet.
Quelle: DStV online (JT)
Fundstelle(n):
ZAAAJ-51230