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Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch berufstypische Handlungen
Der BFH hat mit seinem Beschluss vom einen bemerkenswerten Fall entschieden (, NWB LAAAJ-45015). Das vorinstanzliche FG Berlin-Brandenburg hatte einen gegen den Kläger ergangenen Haftungsbescheid, der auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung beruhte, für rechtmäßig beurteilt. Die vom Kläger – einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – eingelegte Revision hatte – trotz einer nahezu erschöpfenden Inanspruchnahme verfahrensrechtlicher Rügemöglichkeiten – in Gänze keinen Erfolg. Der BFH-Beschluss ist schon deswegen lesenswert, weil er deutlich macht, dass ein Gericht trotz eines „merkwürdigsten“ zu beurteilenden Verhaltens des Klägers und „atmosphärischer Störungen“ im Verfahren dennoch neutral und gut begründet entscheiden kann. Und darüber hinaus stellt der BFH mit seiner Entscheidung die Rechtsprechung zur strafbaren Beihilfe durch berufstypisches Handeln sowie die sog. Vorpräge-Rechtsprechung bei Haftungsentscheidungen detailliert dar.
Kernaussagen
Der BFH stellt klar: Auch berufstypische Handlungen eines Steuerberaters können Beihilfehandlungen i. S. des Strafrechts sein.
Ein Haftungsbescheid wegen Beihilfe z...