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Aufrechnung in sog. Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)
(1) Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sog. Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der – dem FA von Bauleistenden abgetretenen – zivilrechtlichen Werklohnforderungen. (2) Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den BFH entfällt die Anordnung der vom FG festgesetzten Sicherheitsleistung zumindest dann, wenn der Aussetzungsbeschluss unter der aufschiebenden Bedingung einer Sicherheitsleistung erfolgt ist, so dass sich eine nur gegen die Festsetzung der Sicherheitsleistung gerichtete Beschwerde insoweit im Ergebnis als begründet erweist (Bezug: § 69 Abs. 2 und Abs. 3, § 110 Abs. 1 FGO; § 13b UStG a. F.; § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG; § 322 Abs. 2, § 572 Abs. 3 ZPO).
(1) Die Antragstellerin ist als B...BStBl 2014 II S. 128