Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 4 K 12/23 EU

Gesetze: DVO (EU) 2021/910 Art. 1; UZK Art. 57 Abs. 4; KN Upos. 8209 00 80; KN Upos. 8113 00 90; AEUV Art. 267 Unterabs. 2

Einreihung von Rundstäben aus Cermets: Verwendung für Werkzeuge – Zulässiger Inhalt von Einreihungsverordnungen der Kommission – Änderung des Inhalts oder der Tragweite von Tarifpositionen

Leitsatz

Der EuGH wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 AEUV um eine Vorabentscheidung zu der Frage ersucht, ob die zur Einreihung von Rundstäben aus Metall-Keramik-Verbindungen (Cermets) in die Upos. 8113 00 90 KN ergangene DVO (EU) 2021/910 der Kommission vom (ABl. EU L 199/4) ungültig ist, weil sie den Inhalt oder die Tragweite der Upos. 8209 00 80 KN, nach der der Verwendungszweck für Werkzeuge maßgebend ist, abändert.

Fundstelle(n):
UAAAJ-51142

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 23.08.2023 - 4 K 12/23 EU

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen