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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 2043/19 G

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. e; SGB VII § 27 Abs. 1 Nr. 7

Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation

Leitsatz

  1. Die Bezugsgröße der für die ggf. partielle Gewerbesteuerbefreiung von Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation geltenden 40 %-Grenze für von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung getragene Behandlungskosten ist auch dann allein die Anzahl der in der Einrichtung insgesamt behandelten ambulanten Rehabilitationsfälle, wenn eine solche Einrichtung neben - dem Bereich der medizinischen Rehabilitation zuzuordnenden - Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) auch steuerlich nicht begünstigte allgemeine physiotherapeutische Leistungen erbringt.

  2. Die isolierte Betrachtung der Rehabilitationsfälle als Bezugsgröße setzt nicht voraus, dass die Rehabilitation gegenüber anderen Leistungsbereichen der Einrichtung i.S.d. Regelung in R 3.20 Abs. 2 Satz 3 GewStR räumlich oder organisatorisch verselbständigt ist

Fundstelle(n):
KAAAJ-51141

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 18.08.2023 - 3 K 2043/19 G

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