Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten
Rehabilitation
Leitsatz
Die Bezugsgröße der für die ggf. partielle Gewerbesteuerbefreiung von Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation geltenden
40 %-Grenze für von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung getragene Behandlungskosten ist auch dann allein die Anzahl
der in der Einrichtung insgesamt behandelten ambulanten Rehabilitationsfälle, wenn eine solche Einrichtung neben - dem Bereich
der medizinischen Rehabilitation zuzuordnenden - Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) auch steuerlich
nicht begünstigte allgemeine physiotherapeutische Leistungen erbringt.
Die isolierte Betrachtung der Rehabilitationsfälle als Bezugsgröße setzt nicht voraus, dass die Rehabilitation gegenüber anderen
Leistungsbereichen der Einrichtung i.S.d. Regelung in R 3.20 Abs. 2 Satz 3 GewStR räumlich oder organisatorisch verselbständigt
ist
Fundstelle(n): KAAAJ-51141
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 18.08.2023 - 3 K 2043/19 G
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