Erhebung von Versicherungsteuer auf die an ausländische Versicherungsunternehmen bezahlten Versicherungsentgelte verfassungsgemäß
Leitsatz
Die Erhebung von Versicherungsteuer auf die an ausländische Versicherungsunternehmen bezahlten Versicherungsentgelte ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit im Belastungserfolg mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Es steht der Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs nicht im Sinn des (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) strukturell entgegen, daß Versicherungsunternehmen im Ausland weder der deutschen Steueraufsicht unterliegen, noch, wie deutsche Versicherungsunternehmen, verpflichtet sind, den Abschluß von Versicherungen den Finanzämtern anzuzeigen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 707 BFH/NV 1992 S. 46 Nr. 7 AAAAA-94195