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BFH Urteil v. - II R 129/88 BStBl 1992 II S. 707

Gesetze: VersStG 1959 § 1 Nr. 1VersStG 1959 § 7 Abs. 1 Satz 2VersStG 1959 § 10VersStDV 1960 § 11 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1

Erhebung von Versicherungsteuer auf die an ausländische Versicherungsunternehmen bezahlten Versicherungsentgelte verfassungsgemäß

Leitsatz

Die Erhebung von Versicherungsteuer auf die an ausländische Versicherungsunternehmen bezahlten Versicherungsentgelte ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit im Belastungserfolg mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Es steht der Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs nicht im Sinn des (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) strukturell entgegen, daß Versicherungsunternehmen im Ausland weder der deutschen Steueraufsicht unterliegen, noch, wie deutsche Versicherungsunternehmen, verpflichtet sind, den Abschluß von Versicherungen den Finanzämtern anzuzeigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 707
BFH/NV 1992 S. 46 Nr. 7
AAAAA-94195

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BFH, Urteil v. 11.03.1992 - II R 129/88

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