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Gewinnermittlung bei teilentgeltlichen Übertragungen
Die Frage, auf welche Weise der Gewinn aus der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens zu ermitteln ist, beschäftigt sowohl die Rechtsprechung als auch das Schrifttum schon seit langem. Einigkeit besteht allein darin, dass ein solcher Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist. Umstritten ist dagegen, wie diese Aufteilung zu erfolgen hat. Während die Finanzverwaltung standhaft bei der Anwendung der sog. strengen Trennungstheorie bleibt, urteilte der IV. Senat des BFH – entgegen der bis dahin vom X. Senat vertretenen Sichtweise – zwischenzeitlich in Richtung der sog. modifizierten Trennungstheorie, so dass der Große Senat angerufen werden musste. Nachdem das FA einen Abhilfebescheid erlassen hatte, war der zugrunde liegende Rechtsstreit erledigt, so dass auch das Vorlageverfahren beendet wurde. Die Streitfrage ist daher weiterhin offen, was dem FG Rheinland-Pfalz im Besprechungsurteil die Gelegenheit gibt, die Frage erneut dem BFH – genauer dem IV. Senat – vorzulegen (, NWB UAAAJ-44695).
Kernaussagen
Während die Finanzverwaltung und der ...