- Bei kostenloser Kfz-Gestellung kann der geldwerte Vorteil (Arbeitslohn) ohne Berücksichtigung der ggf. niedrigeren tatsächlichen Anschaffungskosten mit monatlich 1 v. H. des Listenpreises berechnet werden (Bestätigung der Verwaltungsregelung) - Aufwendungen des Arbeitgebers für einen zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung sind Arbeitslohn
Leitsatz
1. Überläßt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kfz zur kostenlosen Benutzung, so kann der darin liegende geldwerte Vorteil (Arbeitslohn) mit monatlich 1 v.H. des sog. Listenpreises des Kfz berechnet werden. Die ggf. niedrigeren tatsächlichen Anschaffungskosten des Arbeitgebers für das Kfz sind nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von Tz. 7.4 des , BStBl I 1982, 814).
2. Aufwendungen des Arbeitgebers für einen zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung sind Arbeitslohn.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 700 BFH/NV 1992 S. 60 Nr. 9 BFH/NV 1992 S. 69 Nr. 10 WAAAA-94192