1. Erwerbskosten (Notar-, Gerichts-, Maklergebühren) als
Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" 2. Zahlungen neben dem
Kaufpreis keine Anschaffungskosten
Leitsatz
1. Einmalige Aufwendungen für
den Erwerb eines Erbbaurechts (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und
Gerichtsgebühren) sind - im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen -
Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".
2. "Entschädigungszahlungen",
die ein Kaufinteressent für die mehrjährige Bindung des
Grundstückseigentümers an ein notariell beurkundetes Angebot zum
Abschluß eines Grundstückskaufvertrages zahlt, können
Betriebsausgaben sein.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 70 BFH/NV 1992 S. 2 Nr. 1 MAAAA-94191
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