1. Erwerbskosten (Notar-, Gerichts-, Maklergebühren) als
Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" 2. Zahlungen neben dem
Kaufpreis keine Anschaffungskosten
Leitsatz
1. Einmalige Aufwendungen für
den Erwerb eines Erbbaurechts (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und
Gerichtsgebühren) sind - im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen -
Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".
2. "Entschädigungszahlungen",
die ein Kaufinteressent für die mehrjährige Bindung des
Grundstückseigentümers an ein notariell beurkundetes Angebot zum
Abschluß eines Grundstückskaufvertrages zahlt, können
Betriebsausgaben sein.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 70 BFH/NV 1992 S. 2 Nr. 1 MAAAA-94191