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Themen-Special „Steueroasen-Abwehrgesetz“
Das Steueroasen-Abwehrgesetz stellt sanktionierende Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereit, die im Verhältnis zu „nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten“ Anwendung finden. Die Adressaten des Gesetzes sind natürliche Personen und Unternehmen in Deutschland. Doch zielen die Abwehrmaßnahmen im Grunde auf Staaten und Gebiete auf der EU-Blacklist, die als in Steuerfragen nicht kooperativ gelten und die internationale Standards zum Informationsaustausch nicht erfüllen. Diese schwarze Liste wurde jüngst erneut aktualisiert (s. ABl EU 2023 Nr. C 437). Damit sind Geschäftsbeziehungen zu 16 Ländern und Gebieten von diesen Sanktionen betroffen, darunter solche nach Russland. Diese Beschränkungen und zusätzlichen Dokumentationspflichten werden daher nun erstmals eine erhebliche Zahl deutscher Unternehmen treffen – denn hier findet noch immer „realer“ wirtschaftlicher Austausch statt.
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