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Erhaltene Anzahlungen
Tritt der Kunde auf eine vom Vertragspartner noch zu erbringende Lieferung oder Leistung durch eine Anzahlung in Vorleistung, muss der Zahlungsempfänger diese als erhaltene Anzahlung mit dem Nennwert gewinnneutral passivieren und bei künftiger Aktivierung der Forderung mit dieser verrechnen. In diesem Beitrag wird anhand von Beispielsfällen dargestellt, wie erhaltene Anzahlungen steuerlich zu behandeln und zu verbuchen sind.
I. Einkommensteuerrechtliche Betrachtung
Nur weil ein Geldbetrag vereinnahmt wird, bevor die vereinbarte Leistung erbracht wird, stellt die erhaltene Anzahlung keinen Ertrag dar, sondern ist erfolgsneutral als Verbindlichkeit unter dem Bilanzposten „erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ zu passivieren.
Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte können wahlweise auch offen vom Vorratsvermögen abgesetzt werden, was zu einer Bilanzverkürzung führt. Dem Wahlrecht liegt der Gedanke zugrunde, dass Anzahlungen, die für die Beschaffung von Rohstoffen geleistet oder die entsprechend dem Baufortschritt gezahlt wurden, direkt von dem entsprechenden Aktivposten abgesetzt werden können.
Probleme entstehen immer dann, wenn die erhaltene Anz...