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beSt | Noch nicht zugegangener beSt-Registrierungsbrief
Eine durch einen Steuerberater nach dem per Fax erhobene Klage ist auch dann unzulässig, wenn der Registrierungsbrief für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war.
Den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung hat das Gericht abgelehnt, obwohl den Steuerberater nach Ansicht des Gerichts aufgrund der besonderen Umstände des Falls (u. a. kurzfristige Bevollmächtigung) kein den Klägern zurechenbares Verschulden daran traf, die Klageschrift im Januar nicht als elektronisches Dokument übermittelt zu haben. Denn die Wiedereinsetzungsgründe hätten innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist nach Wegfall des Hindernisses dargelegt werden müssen. Die Antragsfrist ha...