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Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen
[i]Begonnene Berufsausbildung im Zeitraum 1.1. –31.12.2024Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) (2024) bekannt gemacht (vgl. BGBl 2023 I Nr. 279). Danach beträgt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 BBiG), wenn die Berufsausbildung im Zeitraum v. 1.1.– begonnen wird, im ersten Jahr einer Berufsausbildung 649 € (Nr. 1), im zweiten Jahr 766 € (Nr. 2), im dritten Jahr 876 € (Nr. 3) und im vierten Jahr einer Berufsausbildung 909 € (Nr. 4).