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Steuerrecht | Nachkalkulation bei formell ordnungsmäßiger Buchführung
Bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung kann der ausgewiesene Gewinn durch eine Nachkalkulation nur dann erschüttert werden, wenn die Nachkalkulation einwandfrei durchgeführt wird und zu dem Ergebnis führt, dass der ausgewiesene Gewinn schlechterdings nicht richtig sein kann.
Die Nachkalkulation muss daher in ihren Einzelheiten nachvollziehbar sein. Hierzu gehört auch, dass der Wareneinsatz aufgegliedert wird und ein genauer Überblick über das Preisgefüge gegeben wird.
[i]Nachkalkulation war nicht detailliert genug Im Streitfall, der ein Restaurant betraf, das seinen Gewinn durch Bilanzierung ermittelte, waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Betriebsprüfer hatte nämlich nur das Ergebnis seiner Getränkekalkulation im Bericht ausgewiesen und das Ergebnis den einzelnen Getränkearten zugeordnet. Aus dem Beric...