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Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe
Leitsatz
Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG.
Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger bekam von seinem Vater mit Wirkung zum einen hälftigen Miteigentumsanteil an unbebauten Grundstücken geschenkt. Daraufhin wurde vom FA mit Feststellungsbescheid v. für Zwecke der Schenkungsteuer der Grundbesitzwert aller solchermaßen übertragenen wirtschaftlichen Einheiten mit einem auf den Kläger entfallenden Anteil von 87.392 € festgestellt. Dieser festgestellte Grundbesitzwert war Grundlage des gegenüber dem Kläger erlassenen Schenkungsteuerbescheids v. . Dabei ergab sich in diesem Schenkungsteuerbescheid wegen des Freibetrags gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit § 15 Abs. 1 Steuerkl. I Nr. 2 ErbStG i. H. von 400.000 € eine Schenkungsteuer von 0 €. Sodann erhielt der Kläger aufgrund eines Forderungsverzichts seines Vaters unentgeltlich weitere 400.000 € am zugewandt.
Das FA erließ darauf...