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BFH Urteil v. - VI R 35/89 BStBl 1992 II S. 663

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1

Die dem Arbeitgeber erstatteten "Arbeitgeberanteile" zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, die in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers geleistet wurden, sind kein Arbeitslohn

Leitsatz

"Arbeitgeberanteile", die in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht an die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet und dem Arbeitgeber später erstattet werden, begründen für den Arbeitnehmer keinen Vorteil und sind kein Arbeitslohn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 663
BFH/NV 1992 S. 51 Nr. 8
YAAAA-94174

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BFH, Urteil v. 27.03.1992 - VI R 35/89

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