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Grundsteuer | Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden (FG)
Eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides kommt nur ausnahmsweise in Betracht, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell begründet. Hinzukommen muss ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers, welches das öffentliche Interesse am Vollzug des Gesetzes überwiegt.
Hierzu führt das FG Berlin-Brandenburg weiter aus
Die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes setzt zusätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am ...