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NWB EV 11/2023 S. 358

Grunderwerbsteuer | Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht (BFH)

Leistungen an einen Dritten gehören zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, wenn sie gewährt werden, um das Grundstück in dem vereinbarten Zustand zu erwerben. Es ist nicht entscheidend, ob ein Vertrag zugunsten Dritter vorliegt.

Quelle: nv, NWB ZAAAJ-48347

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