Aussetzung der Vollziehung einschlägiger Einkommensteuerbescheide bis zur Klärung der Rechtsfrage durch den EuGH (Rechtssache C-112/91), ob Einpendler aus EG-Mitgliedstaaten, die mehr als 90 v. H. ihrer Einkünfte in der Bundesrepublik zu versteuern haben, nach den Grundsätzen der beschränkten Steuerpflicht besteuert werden dürfen
Leitsatz
1. Aufgrund der bisher bekannten Rechtsprechung des EuGH kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, daß dieser einen Verstoß gegen Art. 52 EWGV bejaht, wenn die Bundesrepublik Einpendler aus anderen EG-Mitgliedstaaten, die den ganz überwiegenden Teil ihrer Einkünfte (mehr als 90 v.H.) nur in der Bundesrepublik zu versteuern haben, nach den Grundsätzen der beschränkten Steuerpflicht besteuert.
2. Es ist die Aussetzung der Vollziehung einschlägiger Einkommensteuerbescheide bis zur Klärung der Rechtsfrage durch den geboten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 618 BFH/NV 1992 S. 29 Nr. 5 GAAAA-94154