Übungen zum Bürgerlichen Recht für Wirtschaftswissenschaftler
3. Aufl. 2023
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Teil 5: Lösungen zu den Übungsfällen
Lösung
Kann V von A die Zahlung von 200 € verlangen?
V kann von A gem. § 433 Abs. 2 BGB die Zahlung von 200 € verlangen, wenn zwischen V als Verkäufer und A als Käufer ein Vertrag über den Verkauf der beiden Kisten Rotwein zu einem Preis i. H. v. 200 € zustande gekommen ist. Ein Kaufvertrag setzt voraus, dass sich die Parteien durch die Abgabe von übereinstimmenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme, geeinigt haben. Die Willenserklärungen müssen auf den Abschluss eines Vertrags mit dem in § 433 BGB umschriebenen Inhalt gerichtet sein.
I. Angebot von Seiten des V, § 145 BGB
Davon, dass V ein Angebot zum Verkauf von zwei Kisten Rotwein abgegeben hat, kann aufgrund der Angaben im Sachverhalt ausgegangen werden. Insbesondere ist auch davon auszugehen, dass das Angebot die erforderliche Bestimmtheit aufweist, neben den Vertragsparteien also auch Kaufgegenstand und Kaufpreis angibt.
II. Annahme von Seiten des A, vgl. § 147 BGB
1. Willenserklärung von Seiten des A
A hat eine Erklärung verfasst, in der er seine uneingeschränkte Zustimmung zu dem von V abgegebenen Angebot zum Ausdruck bringt. Eine Annahmeerklärung liegt also vor.