Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 10 vom 01.10.2023

Arrangement Fee ist bei Zinsschranke und Gewerbesteuer nicht als Zinsaufwand einzustufen

Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Zinsaufwendung i. S. des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG. Eine arrangement fee, also eine Provision, mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden, unterfällt daher nicht der Abzugsbeschränkung des § 4h EStG.

Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.

Die Zinsschranke hatte in den letzten Jahren keine große Bedeutung, weil das Zinsniveau niedrig war. Dies hat sich bekanntlich jedoch in der jüngsten Zeit geändert, da die Zinssätze deutlich gestiegen sind. In immer mehr Fällen droht daher eine Überschreitung der Freigrenze von 2.999.999 €. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs, welche Aufwendungen bei der Zinsschranke einzubeziehen sind, ist daher durchaus von Interesse.

Im Streitfall hatte ein Unternehmen mit einem Bankenkonsortium – also mit mehreren Kreditinstituten – einen Darlehensvertrag...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen