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Erbschaftsteuer | Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als schädliches Verwaltungsvermögen (BFH)
Wird ein Grundstück der
überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren
Dritten zur Nutzung überlassen, liegt eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung
i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3
ErbStG vor. Dies gilt
unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der nutzenden
Gesellschaft und dem Dritten ein Lagerbewirtschaftungsvertrag geschlossen
worden ist (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Kommanditisten der Klägerin sind der Beigeladene und Beteiligte (Beigeladener) und seine Eltern. Komplementärin der Klägerin ist die M GmbH. Gesellschafter der M GmbH sind die Eltern des Beigeladenen. Im Sonderbetriebsvermögen der E...