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Umsatzsteuer | Aufrechnung in sog. Bauträger-Fällen mit bestrittener Zivilrechtsforderung
Das Finanzamt kann mit einer zivilrechtlichen Forderung, die es sich von einem Bauunternehmer hat abtreten lassen, gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch des Bauträgers aufrechnen, wenn dieser die zu Unrecht nach § 13b UStG abgeführte Umsatzsteuer zurückfordert. Wendet sich der Bauträger gegen die Aufrechnung und klagt gegen den entsprechenden Abrechnungsbescheid, muss das Finanzgericht auch die zivilrechtlichen Vorfragen mitentscheiden.S. 950
[i]Rechtskraft des FG-Urteils erstreckt sich nicht auf den abtretenden BauunternehmerDas Finanzgericht muss die zivilrechtliche und damit finanzrechtswegfremde Vorfrage prüfen, ob die Forderung verjährt ist oder ob der Bauträger ein Zurückbehaltungsrecht hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Zedent (Bauunternehmer) am finanzgerichtlichen Verfahren beteiligt wäre; denn dann würde sich die Rechtskraft des Urteils des Finanzgerichts, das die Re...