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Fokus: BFH zur Besteuerung bei einer Betriebsaufgabe
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer Betriebsaufgabe und der Veräußerung der betrieblichen Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge – ebenso wie bei einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – ein Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Zuflussbesteuerung des jeweiligen Gewinns besteht. Lesen Sie im Folgenden, wie der BFH urteilte (, BStBl 2023 II S. 112, NWB VAAAJ-28648).
Sachverhalt
Die Klägerin führte einen Handwerksbetrieb. Der Gewinn wurde durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Die Betriebsstätte des Gewerbes befand sich in einem Anbau eines Einfamilienhauses. Der Betrieb musste Ende 2013 krankheitsbedingt von der Klägerin eingestellt werden, woraufhin die Klägerin anschließend eine Berufsunfähigkeitsrente bezog.
Die meisten Wirtschaftsgüter wurden gegen die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente i. H. von 3.000 € ab Januar 2014 veräußert. Nicht veräußert wurden der bis dahin zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücksteil mit aufstehenden Gebäuden und die fest installierten Betriebseinrichtungen. Weitere nicht wesentliche Betriebsgrundlagen wurden im Kaufvertrag aufgeführt und wurden nicht an die Erwerberin, die A-GmbH, veräuß...