Aufwendungen für ein Zweitstudium in denselben Unterrichtsfächern zur Erlangung der Lehrbefähigung in der Sekundarstufe II als Fortbildungskosten (Änderung der Rechtsprechung)
Leitsatz
Bei vorhandener Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe I sind Aufwendungen für ein Hochschulstudium in den bisherigen Unterrichtsfächern zur Erlangung der Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe II als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten. (Änderung der Rechtsprechung; Aufgabe der Rechtsprechung im , BFHE 132, 570, BStBl II 1981, 439.)
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 556 BFH/NV 1992 S. 44 Nr. 7 TAAAA-94128
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