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Konzernrechnungslegungspflicht einer GmbH & Co. KG
I. Sachverhalt
Bei der Erstprüfung der mittelgroßen A-GmbH & Co. KG, deren alleiniger Kommanditist Herr A ist, macht sich die Abschlussprüferin, aufgrund der Überschreitung der Grenzen des § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB, Gedanken über eine etwaige Konzernrechnungslegungspflicht. Die Gesellschaft hält eine 100 %ige Beteiligung an der B-GmbH. Die persönlich haftende Verwaltungs-GmbH ist Komplementärin ohne Einlage und führt die Geschäfte der GmbH & Co. KG alleinig. Der Gesellschaftsvertrag sieht keine die gesetzlichen Vorgaben ändernde Regelungen vor.
II. Fragestellung
Welche Gesellschaft hat als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen?
III. Lösungshinweise
1. Grundlagen zur Konzernrechnungslegungspflicht
Gemäß § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Verpflichtung ist an das Vorliegen eines unmittelbaren oder mittelbaren beherrschenden Einflusses geknüpft, den das Mutterunternehmen auf mindestens ein Tochterunternehmen ausüben kann. Über § 264a Abs. 1 HGB gilt die Verpflichtung ebenso für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften.