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IDW | IDW PS 202 in neuer Fassung verabschiedet
Kürzlich verabschiedete der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW die Neufassung des IDW PS 202 n. F. in finaler Version (August 2023), nun benannt mit „Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt“.
Grundlage für die Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer zum Lesen sonstiger Prospektinformationen ist die berufsrechtliche Verpflichtung, wissentlich nicht mit irreführenden Darstellungen in Verbindung gebracht zu werden. Gegenüber der Entwurfsfassung des vorherigen IDW PS 202 n. F. wurden in die finale Standardfassung folgende Klarstellungen aufgenommen:
Stellt die jeweilige Emittentin ihren Prospektentwurf dem jeweiligen Abschlussprüfer nicht zur Verfügung, müssen diese die Verantwortlichkeiten nach IDW PS 202 n. F. nic...