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BFH 27.07.2023 IV R 15/23 (IV R 39/16), StuB 20/2023 S. 835

Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG a. F. als neue AfA-Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung

Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Werts für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (Bestätigung der , NWB LAAAH-07356, BStBl 2022 II S. 412, und vom - IV R 14/20 (IV R 42/16), NWB FAAAH-77372; so jetzt auch :003, NWB FAAAJ-46229, BStBl 2023 I S. 1486, Rz. 32; Bezug: § 5a Abs. 6, § 7 Abs. 1 EStG 2009; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 155 Satz 1 FGO; § 239 Abs. 1, Abs. 2 ZPO).

Praxishinweise

Der Entscheidung des Streitfalls – Streitjahr 2012 – war weiterhin § 5a Abs. 6 EStG i. d. F. vor Änderung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer s...BGBl 2019 I S. 2451BStBl 2020 I S. 17

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