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Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG
(1) Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG greift nicht ein, wenn sich das Gästehaus am Ort eines Betriebs des Stpfl. befindet. (2) Ein Betrieb des Stpfl. am Ort des Gästehauses muss nicht üblicherweise von den beherbergten Geschäftsfreunden aufgesucht werden (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG).
Im Urteilsfall überließ ein Lohnsteuerhilfeverein mit ca. 150 Beratungsstellen zur Motivation und Belohnung erfolgreichen Beratungsstellenleitern, die nicht Arbeitnehmer sind, angemietete Ferienapartments unentgeltlich zur Nutzung zu Urlaubszwecken. Die Ferienapartments befanden sich im gleichen Gebäudekomplex wie eine Beratungsstelle und ein – eine Betriebsstätte darstellender – Schulungsraum des Lohnsteuerhilfevereins. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG sind Aufwendungen für Einrichtungen eines Stpfl., soweit sie der Bewirt...