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Globale Mindeststeuer – „Säule Zwei“: Zeitlich befristete CbCR-Safe-Harbour-Regelung – praktische Herausforderungen
I. Einleitung
Seit der Verabschiedung der Richtlinie zur einheitlichen Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Europäischen Union Ende 2022 ist klar, dass der Implementierungsprozess der bis zum umzusetzenden Richtlinie begonnen hat. Spätestens seit der Veröffentlichung des Regierungsentwurfs hierzu vom sollte bei allen betroffenen Unternehmen die Gewissheit eingetreten sein, dass es an den Regelungen kein Vorbeikommen mehr gibt (vgl. dazu Hubert, StuB 2023 S. 777, NWB VAAAJ-49034).
Die Regelungen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung haben vereinfacht gesagt zum Ziel, bei Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. € eine effektive Mindeststeuer pro Land i. H. von 15 % sicherzustellen. Die Berechnung der effektiven Steuerquote beruht auf dem entsprechenden Konzernrechnungslegungsstandard. Sowohl das Jahresergebnis als auch der Steueraufwand unterliegen zahlreichen Anpassungen aufgrund der Regelungen der Mindestbesteuerung.
Für betroffene Unternehmen ist spätestens jetzt die Zeit gekommen, sich intensiv mit den hochkomplexen Vorschriften der globalen Mindestbesteuerung auseinanderzusetzen.