Bei unentgeltlicher Objektübertragung keine Nachholung der erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 3 Satz 1 und 3
EStG durch den Rechtsnachfolger, wenn sie dem Rechtsvorgänger wegen Objektverbrauchs nicht zustanden
Leitsatz
Bei unentgeltlichem Erwerb eines Einfamilienhauses kann der Rechtsnachfolger zwar die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie seinem Rechtsvorgänger wegen Objektbeschränkung nicht zustanden (Urteil vom IX R 197/87, BFHE 162, 404, BStBl II 1992, 69). Er kann aber nicht die erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 EStG nachholen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 547 BFH/NV 1992 S. 26 Nr. 5 RAAAA-94120
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