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Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf Homeoffice-Tätigkeiten bei einpendelnden Arbeitnehmern
Homeoffice-Tätigkeit und remote work bilden zunehmend das new normal. Die EU-Kommission hatte die Empfehlung ausgesprochen, steuerliche Erleichterungen für das mobile grenzüberschreitende Arbeiten einzuführen. Dazu kann auch das Abkommensrecht einen Beitrag leisten. Damit diesbezügliche Abkommensregelungen nicht leerlaufen, will der Gesetzgeber die beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Form eines neuen § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Satz 2 EStG-E erweitern, was paradox klingt.
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I. Abkommensrechtliche Ausgangsgrundlage
Bei Grenzpendlern, die arbeitstäglich von ihrem ausländischen Ansässigkeitsstaat (DBA-Staat) in den regelmäßigen Tätigkeitsstaat Deutschland einpendeln, hat der Tätigkeitsstaat ein konkurrierendes Besteuerungsrecht. Für die Einkünfte, die der im ausländischen Ansässigkeitsstaat im Homeoffice erbrachten Tätigkeit zuzuordnen sind, hat der Ansässigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht. Dies macht es aus Sicht des inländischen Arbeitgebers erforderlich, bei einer Homeoffice-Tätigkeit die Einkünfte aufzuteilen. Um diesen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ...